Termine
26. November 2025: 1. Informationsabend
26. Februar 2026: Schulspiel (nur für eingeladene Kinder)
03. März 2026: Schuleinschreibung (schriftliche Einladung folgt);
16. Juli 2026: 2. Informationsabend zum Schulanfang
15. September 2026: Erster Schultag
Sie werden rechtzeitig von uns über alle Termine informiert. Bitte beachten Sie auch die aktualisierten Informationen hier auf der Homepage.
Wann kann eine Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgen?
• Erkennbare Entwicklungsrückstände und
• kein Anlass für eine Überweisung an eine Förderschule
• nur einmal möglich
• offiziell möglichst vor Unterrichtsbeginn im Herbst
• bis 30.11.2026 zulässig, über eine Zurückstellung entscheidet die
Schulleitung.
Sprengelpflicht
• Schulanmeldung muss an der Sprengelschule erfolgen
• Gastschulanträge nur mit ausführlicher Begründung
• Gastschulantrag bei Schulanmeldung stellen
- Wer wird eingeschult?
- · alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt
werden; - · Korridorkinder: für alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2020
und 30.09.2020 geboren wurden gilt: Die Eltern entscheiden
nach Beratung durch die Schule ob das Kind eingeschult wird
oder nicht (eine Rückstellung der Korridorkinder ist
schriftlich bis 10. April 2026 anzuzeigen) - · Kinder, welche im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden
- · Kinder, die auf Antrag der Eltern (schriftlich) eingeschult
werden sollen (Geburtsdatum: 01.10.2020 bis 31.12.2020)
Dieser Antrag kann bis 31.07.2024 zurückgezogen werden. - · Schüler, die auf schriftlichen Antrag der Eltern
nach positivem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: ab 01.01.2021)