Termine

November:  1. Informationsabend
13. Februar:  Schulspiel (nur für eingeladene Kinder)
18. März:       Schuleinschreibung (schriftliche Einladung folgt); Termin ist verpflichtend!
9. Juli, 19 Uhr: 2. Informationsabend in der Turnhalle der Grundschule Naila

Sie werden rechtzeitig von uns über alle Termine informiert. Bitte beachten Sie auch die aktualisierten Informationen hier auf der Homepage.

Grundlagen

Wer wird eingeschult?

· alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt
  werden;

· Korridorkinder: für alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2019
  und 30.09.2019 geboren wurden gilt: Die Eltern entscheiden
  nach Beratung durch die Schule ob das Kind eingeschult wird
  oder nicht (eine Rückstellung der Korridorkinder ist
  schriftlich bis 10. April 2025 anzuzeigen)

· Kinder, welche im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden

· Kinder, die auf Antrag der Eltern (schriftlich) eingeschult
  werden sollen (Geburtsdatum: 01.10.2019 bis 31.12.2019)  
  Dieser Antrag kann bis 31.07.2024 zurückgezogen werden.

· Schüler, die auf schriftlichen Antrag der Eltern
  nach positivem schulpsychologischen Gutachten  eingeschult   werden sollen (Geburtsdatum: ab 01.01.2020)

Wann kann eine Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgen?

• Erkennbare Entwicklungsrückstände und
• kein Anlass für eine Überweisung an eine Förderschule
• nur einmal möglich
• offiziell möglichst vor Unterrichtsbeginn im Herbst
• bis 30.11.2024 zulässig, über eine Zurückstellung entscheidet die
  Schulleitung.

Sprengelpflicht
• Schulanmeldung muss an der Sprengelschule erfolgen
• Gastschulanträge nur mit ausführlicher Begründung
• Gastschulantrag bei Schulanmeldung stellen

Fragen und Beratung?

Bei Fragen melden Sie sich bitte unter der Schulnummer im Sekretariat.

Mit der Einladung erhalten Sie eine Checkliste mit allen Unterlagen, die Sie für die Einschulung benötigen.